Vorläufige Festsetzung der Erbschaftsteuer

Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht setzt die Finanzverwaltung die Erbschaftsteuer für alle Schenkungen und Erbfälle seit dem 1. Januar 2009 in vollem Umfang nur noch vorläufig fest.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte das Bundesfinanzministerium bereits angekündigt, dass Erbschaftsteuerbescheide nur noch vorläufig ergehen sollen. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben jetzt gleich lautende Erlasse veröffentlicht, nach denen die Veranlagungen in vollem Umfang vorläufig durchzuführen sind. Das betrifft alle Fälle, in denen die Erbschaftsteuer nach dem 31. Dezember 2008 entstanden ist, also auch Erbschaften vor der Entscheidung des Gerichts, bei denen die Steuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist.

 
[mmk]