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Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts musste das alte Erbschaftsteuerrecht bis zum 30. Juni 2016 geändert werden, doch politische Differenzen hatten seinerzeit eine Neuregelung verzögert. Das Finanzgericht Köln hat nun klargestellt, dass Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren nicht zu einer Steuerpause führen. Auch die vom 1. Juli 2016 bis zum 9. November 2016 eingetretenen Erbfälle unterliegen der Erbschaftsteuer.