Steuerberatungskosten für Erbschaftsteuererklärung

Auch in Altfällen will die Finanzverwaltung Steuerberatungskosten für eine Erbschaftsteuererklärung nicht als Sonderausgaben akzeptieren, wenn der Nachlass ausreicht, um die Kosten abzudecken.

Private Steuerberatungskosten werden schon seit 2007 nicht mehr als Sonderausgaben anerkannt. Doch auch für die Zeit davor gibt es schon Probleme beim Abzug: Wenn nämlich der Nachlass ausreicht, um daraus die Steuerberatungskosten für die Erbschaftsteuererklärung zu bezahlen, ist der Erbe nicht wirtschaftlich belastet und darf auch vor 2007 keinen Sonderausgabenabzug geltend machen, meint das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Auch wenn solche Fälle wegen der Abschaffung des Sonderausgabenabzugs in Zukunft nicht mehr auftreten können, hat das Finanzgericht die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen, weil es annimmt, dass noch viele vergleichbare Fälle nicht endgültig entschieden sind.

 
[mmk]