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Die Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer beginnt erst, wenn das Finanzamt von der vollzogenen Schenkung Kenntnis erlangt. Es kommt nicht darauf an, wann die Schenkung selbst vollzogen wird und die Steuer entsteht. Erlangt das Finanzamt also mehr als drei Jahre nach der Steuerentstehung Kenntnis von einer vollzogenen Schenkung, beginnt die Festsetzungsfrist mit dem Ablauf des Jahres der Kenntniserlangung. Das Bundesfinanzministerium hat ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs bereits im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht und die allgemeine Anwendbarkeit beschlossen.