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Beim Bundesfinanzhof ist ein Revisionsverfahren anhängig, in welchem es um die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer geht, weil die Vorschriften zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage beim Betriebsvermögen, bei den Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie beim Grundbesitz gleichheitswidrig ausgestaltet sind. In diesem Verfahren ist der Bundesfinanzminister zum Beitritt aufgefordert worden.
Nach einem Erlass des Finanzministers von Baden-Württemberg ergehen Erbschaft- und Schenkungsteuer-Veranlagungen in vollem Umfang nur noch vorläufig. Damit hält sich die Finanzverwaltung alle Optionen für nachträgliche Steuererhöhungen offen. Zur Zeit ist jedoch völlig offen, wie der Bundesfinanzhof entscheiden wird und ob es später tatsächlich zu Steuererhöhungen kommt. Auch ist nicht bekannt, welche Haltung der Bundesfinanzminister in dem Verfahren einnehmen wird.