Übernimmt ein Dritter die Beiträge für eine Lebensversicherung, sind die Beiträge in voller Höhe schenkungsteuerpflichtig, nicht nur in Höhe der Werterhöhung des Versicherungsanspruchs.
Bald wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob das Erbschaftsteuergesetz insgesamt und insbesondere die Steuerermäßigungen für Betriebsvermögen möglicherweise verfassungswidrig sind.