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Am 25. April 2006 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines "Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" verabschiedet. Obwohl das Gesetz einen langen Namen trägt, enthält es einige prägnante und wünschenswerte Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Geplant sind unter anderem folgende Maßnahmen:
Anhebung der steuerlichen Buchfüh-rungspflichtgrenze von 350.000 Euro auf 500.000 Euro.
Erhöhung des Maximalbetrags für Kleinbetragsrechnungen von 100 auf 150 Euro.
Vereinfachung der Vorsteuerberichtigung in mehreren Punkten.
In der Statistik des produzierenden Gewerbes sollen nur noch Unternehmen mit mindestens 50 statt bisher 20 Mitarbeitern erfasst werden.
Einen Datenschutzbeauftragten brauchen Unternehmen zukünftig erst ab mindestens 10 statt bisher 5 Arbeitnehmern, die mit der Verarbeitung von Personendaten betraut sind.
Berufsgeheimnisträger wie Ärzte oder Rechtsanwälte dürfen zukünftig auch einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen.