Erhalt von Verlustvorträgen

Die Länder überlegen, in das Bürgerentlastungsgesetz eine Sanierungsklausel aufzunehmen, die den Verlustvortrag auch nach einem Verkauf erhält.

Angesichts der anhaltenden Wirtschafts- und Finanzkrise versucht der Bundesrat, über das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Bürgerentlastungsgesetz zu erreichen, dass in das Körperschaftssteuergesetz eine echte Sanierungsklausel aufgenommen wird. Diese soll sicherstellen, dass die Verlustvorträge bei allen krisenbedingten Sanierungsfällen erhalten bleiben. Zur Begründung seiner Forderung verweist der Bundesrat darauf, dass sich hierdurch die Suche nach sanierungswilligen Investoren und die Sanierungsbemühungen selbst leichter werden.

 
[mmk]