Zahlungen von GmbH-Schuldnern auf das Privatkonto eines Gesellschafters führen ohne klare und eindeutige Vereinbarung über die Handhabung solcher Zahlungen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Die Ansparrücklage ist zwar mittlerweile durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt, trotzdem steht jetzt fest, dass auch eine GmbH & Co. KG Existenzgründer im Sinne der Vorschrift sein kann.
Damit die steuerliche Organschaft einer GmbH & Co. KG anerkannt wird, muss die KG während des gesamten Wirtschaftsjahres gewerbliche Einkünfte erzielt haben.
Wenn die Zinsschranke bei einer entsprechenden Fallkonstellation auch bankübliche Fremdfinanzierungen erfasst, hat der Bundesfinanzhof ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung.
Weil Kapitalgesellschaften keine außerbetriebliche Sphäre haben, kann das Urteil zur Steuerfreiheit von Erstattungszinsen nicht von der Einkommen- auf die Körperschaftsteuer übertragen werden.