Beim Gesellschafterwechsel in einer GmbH hat der Notar lediglich die Anzeige gegenüber dem Registergericht auszuführen und muss darüber hinaus keine weiteren Angaben machen.
Die Strafbarkeit einer Insolvenzverschleppung durch den GmbH-Geschäftsführers kann bereits durch die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrags vermieden werden.
Ohne gleichwertiges Privatfahrzeug und Fahrtenbuch ist es schwer, die Versteuerung eines geldwerten Vorteils für die private Nutzung des Dienstwagens zu verhindern.