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Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr verabschiedet. Damit wird die eCommerce-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt. Wichtigster Punkt ist die Geltung des Herkunftslandsprinzip. Jeder Diensteanbieter hat sich nach den rechtlichen Vorschriften des Landes zu richten, in dem er niedergelassen ist, auch wenn die Dienste im europäischen Ausland angeboten werden. Das heißt, jeder Diensteanbieter wird sich den für ihn günstigsten Standort aussuchen. Dies wird zu einer Vereinheitlichung des europäischen Wettbewerbsrechts führen, denn kein Staat kann es sich erlauben, dass Unternehmen massiv in das Ausland abwandern. Daher wird demnächst das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung aufgehoben werden. Fraglich ist, ob die Preisangabeverordnung, an deren Aufhebung nicht gedacht ist, in Zukunft noch zu halten sein wird.