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Am 1. November 2012 ist das ELStAM-Verfahren angelaufen. Seit diesem Zeitpunkt können Arbeitgeber erstmals die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Arbeitnehmer mit Wirkung ab dem 1. Januar 2013 abrufen. Noch vor dem Jahresende soll gesetzlich geregelt werden, dass Arbeitgeber aber auch erst im Lauf des Jahres 2013 mit dem ELStAM-Verfahren starten können.