Übertragung des Zeitwertkonto-Guthabens auf neuen Arbeitgeber

Das Guthaben auf einem Zeitwertkonto kann steuerfrei auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden, denn erst die spätere Auszahlung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Gleich mehrere Fragen zu Zeitwertkonten hat das Finanzgericht Baden-Württemberg beantwortet. Nach dem Urteil kann das Guthaben auf einem Zeitwertkonto steuerfrei auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden, weil der neue Arbeitgeber die Verpflichtungen des bisherigen Arbeitgebers übernimmt und dem Arbeitnehmer kein Vermögensvorteil zufließt. Weiterhin hat das Gericht entschieden, dass nicht die Gutschrift auf dem Konto steuerpflichtiger Arbeitslohn ist, sondern erst die Auszahlung. Schließlich hat das Gericht noch festgestellt, dass Zinsen als Arbeitslohn und nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig sind, wenn das Guthaben auf dem Zeitwertkonto verzinst wird.

 
[mmk]