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Nach der Senkung der Umsatzsteuer auf Übernachtungen haben eine Reihe von Städten unterschiedlich ausgestaltete Abgaben auf Hotelübernachtungen eingeführt. Sowohl das Finanzgericht Bremen als auch das Finanzgericht Hamburg haben jetzt Klagen die jeweilige städtische Bettensteuer abgewiesen. Beide Gerichte haben keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der jeweiligen Abgabe, haben aber jeweils die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.