Unsere Mandanten sind in Coswig, Dresden, Großenhain, Meißen, Nossen, Radebeul, Radeburg, Riesa, Wilsdruff.
Mitte Januar hat die Schweizerische Nationalbank völlig unerwartet erklärt, die bis dahin eisern verteidigte Obergrenze des Wechselkurses zwischen Schweizer Franken und Euro aufzugeben. Für die Bewertung von Franken-Positionen im Jahresabschluss für 2014 ergeben sich daraus jedoch keine Folgen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat auf verschiedene Anfragen hin erklärt, dass man von einem wertbegründenden Ereignis ausgeht, das sich also erst für die Zukunft auswirkt. Es gäbe keinen überzeugenden Grund, ein werterhellendes Ereignis anzunehmen, das sich bereits im Abschluss für 2014 bemerkbar machen würde.