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Wenn der Leasinggeber dem Leasingnehmer die Möglichkeit einräumt, den Pkw bei Vertragsablauf zu einem weit unter dem Verkehrswert liegenden Preis entweder selbst anzukaufen oder einen Dritten als Käufer zu benennen, sieht der Bundesfinanzhof darin ein entnahmefähiges betriebliches Wirtschaftsgut, sofern die Leasingraten zuvor als Betriebsausgaben abgezogen worden sind. Entsprechend führt die private Nutzung der Kaufoption auch zu einer steuerpflichtigen Entnahme.