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Ursprünglich sah das Sparpaket der Bundesregierung unter anderem auch die Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzfall vor. Auf massiven Protest der Insolvenzverwalter und Intervention der Bundesjustizministerin hin will der Bundesfinanzminister nun aber doch auf diesen Schritt verzichten. Die Wiedereinführung des Fiskusprivilegs hätte die Rettung insolventer Betriebe massiv erschwert, weil für die Sanierung in vielen Fällen kein Kapital mehr übrig bleiben würde. Allerdings müssen die 500 Millionen Euro, die sich der Finanzminister jedes Jahr von der Wiedereinführung versprochen hatte, nun aus einer anderen Quelle kommen. Die Alternative, die momentan im Gesetzentwurf enthalten ist, löst jedenfalls bei den Betroffenen noch lautere Proteste aus.