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Der Entwurf des neuen Energiesteuergesetzes sieht eine Besteuerung der Biokraftstoffe mit folgenden Sätzen vor:
15 Cent je Liter Pflanzenöl
10 Cent je Liter Biodiesel in Reinform
15 Cent je Liter Biodiesel als Beimischungskomponente
Die in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten reinen Biokraftstoffe bleiben von der Steuer befreit.