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Die Verpflichtung der Unternehmen zur Angabe der Steuernummer auf Rechnungen hat zu beträchtlichen Irritationen in der Wirtschaft geführt. Auslöser ist das Schreiben des Bundesfinanzministers, wonach die Angabe der Steuernummer auf Rechnungen und Gutschriften nicht Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs ist. Allerdings hat das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen darauf hingewiesen, dass Unternehmer, in deren Rechnungen die Angabe der Steuernummer fehlt, mit Überprüfungen rechnen müssen.
Die Bundessteuerberaterkammer hat jetzt beim Ministerium angefragt, für wen denn dieser Aufwand, der mit einem Neudruck von Rechnungen verbunden ist, getrieben werden soll. Die Steuerberater erwarten eine klare Auskunft zu den Konsequenzen für den Rechnungsaussteller und den Rechnungsempfänger, falls die Steuernummer nicht auf den Rechnungen angegeben ist.