Der Bundestag hat das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen und dabei einige Änderungen daran vorgenommen.


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Kommunen dürfen von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben eine Bettensteuer pro Übernachtung verlangen.


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Wer vorsätzlich falsche Angaben in der Steuererklärung macht, muss unter anderem mit rückwirkender Änderung der Steuerbescheide für 10 Jahre rechnen.


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Die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 sind nun entgültig rückwirkend beseitigt worden.


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Das nächste Steueränderungsgesetz ist bereits in Arbeit, bringt aber nur Änderungen im Detail und die noch ausstehenden Regelungen zum elektronischen Lohnsteuerabzug.


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Die Kosten für einen Oldtimer im Betriebsvermögen sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.


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Die Rückstellung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist in der Regel mit dem 5,5fachen der jährlichen Aufbewahrungskosten anzusetzen.


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Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf für die von ihr geplanten Steuervereinfachungen vorgelegt.


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Die Bundesregierung will gegen das EU-Verbot der Sanierungsklausel klagen, muss aber trotzdem erst einmal die gewährten Steuervorteile zurückfordern.


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Zumindest Großbetriebe dürfen auch ohne konkrete Prüfungsanordnung eine Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung bilden.


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