Prostituierte erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Statt sonstiger Einkünfte erzielen Prostituierte jetzt gewerbliche Einkünfte und sind damit zusätzlich gewerbesteuerpflichtig.

Dass das "älteste Gewerbe der Welt" tatsächlich ein Gewerbe ist, hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden. Damit ändert der Große Senat des Bundesfinanzhofs seine Rechtsprechung, nach der solche Einkünfte bisher als sonstige Einkünfte galten.

 
[mmk]