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Beim Finanzgericht Köln wollte eine Landwirtin für ihren Unimog die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Zugmaschinen einklagen und legte sogar ein Herstellergutachten vor, wonach der Unimog alle technischen Voraussetzungen einer Zugmaschine erfülle. Doch das Gericht war anderer Meinung, denn ein Unimog sei ein universell einsetzbarer, allradgetriebener Kleinlastwagen mit Sitzplätzen und Ladefläche und damit steuerpflichtig.