Verfassungsbeschwerde zur Verwertbarkeit von Steuerdaten-CDs

Beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, ob das Bundesland die gekauften Datensammlungen im Strafverfahren überhaupt verwerten darf.

Mehrfach haben Bundesländer in den letzten Jahren für viel Geld CDs mit Daten vermeintlicher Steuersünder gekauft. Der jüngste Fall ist das Datenpaket, das von Rheinland-Pfalz im Frühjahr gekauft wurde. Ob solche Daten im Strafverfahren verwendet werden dürfen, war schon mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Jetzt ist beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eine Verfassungsbeschwerde anhängig, über die das Gericht im nächsten Jahr entscheiden wird.

 
[mmk]