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Seit vielen Jahren ist die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze unverändert bei 17.500 Euro. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz war für eine Weile eine deutliche Anhebung der Grenze im Gespräch, doch wurde diese Änderung wieder aus dem Gesetz gestrichen. Die Bundesregierung hat nun in der Antwort auf eine Anfrage aus dem Bundestag erklärt, dass es weiterhin keine Pläne gibt, die Kleinunternehmergrenze anzuheben.