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Bei einer 0 %-Finanzierung zahlt der Kunde seinen Kauf in Raten an ein Kreditinstitut. Die Raten fallen aber zusammengenommen nicht höher aus als der Kaufpreis bei einer sofortigen Barzahlung. Da es sich um eine verkaufsfördernde Maßnahme handelt, trägt die Kosten in der Regel der Verkäufer, indem er von der finanzierenden Bank nicht den vollen Kaufpreis ausgezahlt bekommt. Die auf diese Weise einbehaltenen Zinsen mindern nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs das umsatzsteuerpflichtige Entgelt für die Warenlieferung allerdings auch dann nicht, wenn der Verkäufer in der Rechnung gegenüber dem Kunden angibt, er gewähre ihm einen Nachlass in Höhe der Zinsen.