Unsere Mandanten sind in Coswig, Dresden, Großenhain, Meißen, Nossen, Radebeul, Radeburg, Riesa, Wilsdruff.
Der Wechsel von der Ist- zur Sollbesteuerung bei der Umsatzsteuer und umgekehrt ist formlos und rückwirkend zulässig. Allerdings ist ein rückwirkender Wechsel nur solange möglich, wie der jeweilige Umsatzsteuerjahresbescheid noch nicht bestandskräftig ist.