Nettobetrag für Vorsteuerabzug

Damit der Vorsteuerabzug möglich ist, muss in einer Rechnung auch ausdrücklich der Nettobetrag ausgewiesen werden.

Der Bundesfinanzhof verlangt, dass der Nettobetrag in der Rechnung angegeben wird. Der Zusatz in der Rechnung Der Gesamtbetrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer von 16 % in Höhe von DM ... ist danach nicht zulässig. Da in der Vergangenheit viele Rechnungen dieser Art ausgestellt worden sind, hat die Finanzverwaltung eine Übergangsregelung erlassen. Bis zum 31. Dezember 2001 wird es nicht beanstandet, wenn in einer Rechnung oder Quittung nicht der Nettobetrag angegeben ist.

Haben Sie in der Vergangenheit Rechnung oder Quittungen in Ihrem Unternehmen ausgestellt, in den der Nettobetrag nicht gesondert ausgewiesen ist, so sollten Sie jetzt Ihre Rechnungsstellung ändern. Dies gilt nicht für Kleinbetragsrechnungen bis 200 DM. Dort ist es ausreichend, wenn angegeben wird, dass in dem Rechnungsendbetrag die Umsatzsteuer mit 16 % (7%) enthalten ist.

 
[mmk]