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Beim Goldfinger-Steuersparmodell gründeten Steuerzahler in Großbritannien eine Gesellschaft und nahmen den kreditfinanzierten Handel mit Gold auf. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass dieses Modell bis zu einer gesetzlichen Änderung, die das Modell aushebeln sollte, ein legitimer Gewerbebetrieb war. Damit wirken sich die Anschaffungskosten für das Gold für die Anleger vorübergehend (Inlandsfall) oder dauerhaft (Auslandsfall) steuermindernd aus.