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Die Zinsen aus den Sparanteilen einer vor 2005 abgeschlossenen Lebensversicherung sind in der Regel steuerfrei. Wird die Versicherung allerdings zur Besicherung eines Darlehens genutzt, dessen Zinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden, kann das die Steuerfreiheit kosten. Der Bundesfinanzhof hat dazu klargestellt, dass die Besicherung eines Darlehens mit der Lebensversicherung, dessen Darlehensbetrag der Versicherungsinhaber zinslos dem Ehegatten überlässt, keine steuerschädliche Verwendung ist. Das zinslose Darlehen an den Ehegatten verhindert nämlich den Steuerabzug der an die Bank gezahlten Zinsen.