Neuregelung des Scheidungsunterhalts

Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs haben sich wesentliche Änderungen beim nachehelichen Unterhalt ergeben.

Es mag falsch sein, während des Bestehens einer Ehe über den Fall einer Ehescheidung nachzudenken. Möglicherweise kommen Sie als Unternehmer jedoch zu dem Ergebnis, dass Sie sich eine Scheidung gar nicht leisten können, wollen Sie nicht den Fortbestand Ihres Unternehmens gefährden. Der Bundesgerichtshof hat jetzt als Folge eines Urteils den Scheidungsunterhalt in allen Fällen deutlich erhöht, in denen nur ein Partner berufstätig ist. In diesen Fällen wird das Einkommen nach Abzug des Kindesunterhalts etwa halbiert.

Hatte ein Partner, in der Regel der Ehemann, ein anrechenbares Einkommen von DM 3.000, so erhielt die geschiedene Frau rund DM 1.500 nachehelichen Unterhalt. Nahm sie nach der Scheidung eine Berufstätigkeit auf, wurde ihr das erzielte Einkommen vom Unterhalt des Mannes abgezogen. Verdient die Frau nun selbst durch eine Halbtagsarbeit DM 1.500, verlor sie den Unterhaltsanspruch völlig. Der Mann hatte dann wieder sein verdientes Gehalt von DM 3.000 in voller Höhe zur Verfügung.

In Zukunft wird die Differenz beider Einkommen der geschiedenen Partner aufgeteilt. Bekommt also der Mann DM 3.000 und die Frau DM 1.500, so hat die Frau noch einen Unterhaltsanspruch in Höhe von DM 750 gegen ihren Mann.

 
[mmk]