Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag unterliegen erst mit dem Zufluss der Abgeltung- oder Einkommensteuer und damit in der Regel erst bei Auszahlung des Bausparguthabens.
Eine Steuerbefreiung für viele Solaranlagen, Änderungen bei der Rechnungsabgrenzung und weitere Änderungen durch das Jahressteuergesetz gelten bereits rückwirkend.
Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet, mit dem auch Teile des neuen Entlastungspakets im Steuerrecht umgesetzt werden.