Das Bundesfinanzministerium hat sich über Zahlungen des Arbeitnehmers für die laufenden Kosten eines Firmen-Pkws oder Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten geäußert.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Kürzung der Pendlerpauschale verworfen, und die Finanzverwaltung und die Träger der Sozialversicherung haben umgehend reagiert.