Die Finanzverwaltung hat den Vorläufigkeitsvermerk zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 wieder aufgehoben, obwohl die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes noch nicht geklärt ist.
Die Einführung der einheitlichen Steuernummer ist frühestens ein Jahr nach dem ursprünglichen Termin abgeschlossen, genaue Zeitangaben sind aber nach wie vor unbekannt.
Der Bundesfinanzhof hält die Kürzung der Pendlerpauschale weiterhin für verfassungsrechtlich bedenklich, womit jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss.