E-Mail 0351 839380 Anfahrt Kanzlei

47 48 49 [50]

Bei der Ermittlung der tatsächlichen Einkünfte des Kindes dürfen keine Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.


Mehr erfahren
Zusammenveranlagte Eheleute zahlen die Einkommensteuer regelmäßig als Gesamtschuldner.


Mehr erfahren
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind grundsätzlich möglich, allerdings sind einige Dinge zu beachten.


Mehr erfahren
Scheidungskosten sind teilweise als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.


Mehr erfahren

47 48 49 [50]