Die Zahlung an den Grundstücksnachbarn für eine zusätzliche Zufahrtsmöglichkeit erhöht in der Regel den Wert des Grundstücks und führt damit zu nachträglichen Anschaffungskosten.
Weil die endgültige Belastung aufgrund unterschiedlicher Berechnungsverfahren vergleichbar ist, sind unterschiedliche Grundsteuermesszahlen nicht verfassungswidrig.
Das Jahressteuergesetz 2010 enthält neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen der Gesetzestexte auch eine ganze Reihe von Änderungen, die praktische Bedeutung haben.