Eine Einkünfteeerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung setzt zumindest bei erheblicher Fremdfinanzierung ein schlüssiges Finanzierungskonzept voraus.
Kosten zur Beseitigung einer Anfechtung des Grundstücks- oder Immobilienkaufvertrags sind nachträgliche Anschaffungskosten, die ebenfalls abgeschrieben werden können.
Die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen muss das Finanzamt nachweisen, wenn es unterstellt, dass diese um mehr als 25 % unterschritten werden.
Der Umweg über einen Cash-Pool kostet den Steuerabzug für Schuldzinsen im Zusammenhang mit einer Vermietungstätigkeit oder sonstigen Einkünfteerzielung.
Ist eine Photovoltaikanlage so dimensioniert, dass regelmäßig überschüssiger Strom verzeugt wird, so erfolgt der Betrieb unternehmerisch und ein voller Vorsteuerabzug ist schon in der Investitionsphase möglich.