Weiterbildungskosten, die vor der Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit entstehen, können unter Umständen als vorweggenommene Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Mit einer kostenlosen CD-ROM können sich Existenzgründer über die rechtliche und wirtschaftliche Situation in den neuen EU-Mitgliedsstaaten informieren.