Steuerbescheide sollen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur noch vorläufig ergehen, soweit es die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer ab dem Jahr 2008 betrifft.
Entsprechend dem Rekordtief bei den Zinsen fällt auch der Basiszins für die Bewertung des Betriebsvermögens in diesem Jahr noch einmal deutlich niedriger aus als im Vorjahr.
Nur die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums zum 1. Januar 2013 ist bereits beschlossen. Mit allen anderen zum Jahreswechsel geplanten Änderungen im Steuerrecht muss sich das Parlament im neuen Jahr noch einmal befassen.
Wenn ein Unternehmen gemietete Räume an ein Tochterunternehmen weitervermietet, muss die Unternehmensgruppe damit leben, dass die gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Miete ohne Ausgleich bei beiden Unternehmen erfolgt.
Im Gegensatz zum Finanzgericht Hamburg hat der Bundesfinanzhof keine verfassungsrechtlichen Zweifel an den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften.