Als Ausgleich für Personengesellschaften ermöglicht die Unternehmenssteuerreform 2008 auf Antrag eine vergünstigte Besteuerung nicht ausgeschütteter Gewinne.


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Eine ertragssteuerliche Zinsschranke soll Gewinnverlagerungen durch Fremdfinanzierung unterbinden.


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Die Berichtigung einer bereits beim Finanzamt eingereichten Bilanz ist nur dann möglich, wenn ein Fehler vorliegt, der vom Unternehmer auch vorab hätte erkannt werden können.


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Ein eher fragwürdiger Teil der Unternehmenssteuerreform 2008 ist die umfassende Besteuerung von Funktionsverlagerungen und Funktionsverdopplungen ins Ausland.


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Vor allem die Hinzurechnung von Zinsen bei der Gewerbesteuer ändert sich durch die Unternehmenssteuerreform 2008.


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Die Förderung von Spenden, Stiftungen, gemeinnützigen Vereinen und ehrenamtlicher Tätigkeit wird massiv ausgeweitet.


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Der Bundesfinanzhof hat in einem Eilverfahren ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale angemeldet und vorläufigen Rechtsschutz gewährt.


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Ab 2008 sinkt der Körperschaftsteuersatz von 25 auf 15 % und die Gewerbesteuermesszahl von 5 auf 3,5 %.


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Im Vergleich zur bisherigen Ansparabschreibung hat der Gesetzgeber viele Details beim Übergang zum Investitionsabzugsbetrag geändert.


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Das jetzt vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2008 enthält viele heftig umstrittene Änderungen.


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