Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Reform des Bilanzrechts vor, mit den vorrangigen Zielen, Bi-lanzen aussagekräftiger zu machen und bürokratische Vorschriften abzubauen.


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Ein Systemberater ohne akademischen Abschluss kann nur dann als Freiberufler angesehen werden, wenn er den Kenntnisstand eines Diplom-Informatikers nachweisen kann.


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Ab 2008 sind Wirtschaftsgüter nur noch bis zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150 Euro sofort abziehbar.


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Als Ausgleich für Personengesellschaften ermöglicht die Unternehmenssteuerreform 2008 auf Antrag eine vergünstigte Besteuerung nicht ausgeschütteter Gewinne.


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Eine ertragssteuerliche Zinsschranke soll Gewinnverlagerungen durch Fremdfinanzierung unterbinden.


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Die Berichtigung einer bereits beim Finanzamt eingereichten Bilanz ist nur dann möglich, wenn ein Fehler vorliegt, der vom Unternehmer auch vorab hätte erkannt werden können.


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Ein eher fragwürdiger Teil der Unternehmenssteuerreform 2008 ist die umfassende Besteuerung von Funktionsverlagerungen und Funktionsverdopplungen ins Ausland.


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Vor allem die Hinzurechnung von Zinsen bei der Gewerbesteuer ändert sich durch die Unternehmenssteuerreform 2008.


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Die Förderung von Spenden, Stiftungen, gemeinnützigen Vereinen und ehrenamtlicher Tätigkeit wird massiv ausgeweitet.


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Der Bundesfinanzhof hat in einem Eilverfahren ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale angemeldet und vorläufigen Rechtsschutz gewährt.


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