Die Nutzung eines Firmen-Pkw zur Erzielung anderer Einkünfte ist nicht durch die 1 %-Regelung abgegolten, kann aber trotzdem unberücksichtigt bleiben, wenn dafür kein Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug erfolgt.
Die Finanzverwaltung hat den Vorläufigkeitsvermerk zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 wieder aufgehoben, obwohl die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes noch nicht geklärt ist.