Auch wenn nur der Unternehmer selbst die Pkw im Betriebsvermögen nutzt, soll er nach Ansicht des Finanzgerichts Münster für jeden einzelnen Pkw die 1 %-Regelung anwenden.
Massiven Proteste aus der Wirtschaft ist es zu verdanken, dass der Plan, einen Kontrollchip in jeder Ladenkasse vorzuschreiben, erst einmal verschoben wurde.
Wird die Mindestdauer von fünf Jahren für einen Gewinnabführungsvertrag nicht eingehalten, liegt keine steuerliche Organschaft vor - unabhängig davon, ob es sich dabei um ein Versehen oder Absicht handelt.