Die Bildung einer Rückstellung für die Anpassung der EDV-Anlage für den Zugriff der Betriebsprüfer auf die elektronische Buchführung ist nicht zulässig.
Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz will das Finanzministerium vor allem die elektronische Datenübermittlung zwischen Steuerzahlern und Finanzverwaltung weiter ausbauen.
Auch wenn nur der Unternehmer selbst die Pkw im Betriebsvermögen nutzt, soll er nach Ansicht des Finanzgerichts Münster für jeden einzelnen Pkw die 1 %-Regelung anwenden.