Sowohl das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister als auch die Pflichtveröffentlichungen von Kapitalgesellschaften werden zukünftig elektronisch geführt.
Seit dem 1. Februar 2006 gibt es für Selbstständige und Unternehmer unter bestimmten Umständen die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.
Die Abgrenzung zwischen landwirtschaftlichem Hilfsgeschäft und gewerblichem Grundstückshandel richtet sich danach, ob sich Ihre Aktivität auf Parzellierung und Veräußerung beschränkt oder darüber hinausgeht.
Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in einer anderen Gemeinde unterhalten, müssen zukünftig keine Zweitwohnungssteuer mehr bezahlen.