Der Bundesfinanzhof hat sich zu den Möglichkeiten einer Zwangseinlage oder -entnahme bei betrieblich genutzten und gewerblich vermieteten Gebäudeteilen geäußert.
Der Bundesfinanzhoft hat entschieden, dass eine Pensionszusage zwar schriftlich zugesagt werden muss, dass die Schriftform aber nicht für die Annahme notwendig ist.
Nach einer Standortverlegung bleibt die Unternehmensidentität gewahrt, wenn der neue Betrieb wirtschaftlich, organisatorisch und finanziell vergleichbar zum alten Betrieb strukturiert ist.