Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf über die Reform der Gemeindefinanzen beschlossen, der grundlegende Änderungen bei der Gewerbesteuer vorsieht.
Die Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die Einlage vom Unternehmer für private Zwecke verwendet wurde.
Viele der vom Bundesfinanzminister geplanten Steuererhöhungen im so genannten Steuervergünstigungsabbaugesetz sind bei dem Kompromiss, der mit dem Bundesrat erzielt wurde, auf der Strecke geblieben. Der Rest betrifft vor allem Unternehmen.
Schon jetzt arbeiten die Banken mit den Grundlagen des für 2007 vorgesehenen Ratingverfahrens, was zahlreiche Unternehmen bei der Kreditbeantragung zusätzliche Schwierigkeiten bereitet.