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Für den Herbst hat die Bundesregierung noch ein weiteres Steueränderungsgesetz geplant, das noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll.
Prozesskosten im Ausland sind in Altfällen wie inländische Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Wie bei früheren Naturkatastrophen hat das Bundesfinanzministerium wieder Erleichterungen und Vereinfachungen für Hilfsmaßnahmen nach der Hochwasserkatastrophe auf dem Balkan veranlasst.
Das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften enthält auch einige kleinere Vereinfachungen des Steuerrechts.
Die neueste Steuerschätzung bestätigt im Wesentlichen die Ergebnisse der vorigen Schätzung.
Gegen die rückwirkende Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Das Finanzgericht Düsseldorf weigert sich, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Abziehbarkeit von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung zu akzeptieren.
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die strafrechtliche Verwertung der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften Steuerdaten ist abgewiesen worden.
Die Finanzminister von Bund und Ländern wollen in mehreren Punkten die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige erhöhen.
Das Bundesfinanzministerium hat den neu gefassten Anwendungserlass zur Abgabenordnung bekannt gegeben.