Das Finanzgericht Düsseldorf weigert sich, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Abziehbarkeit von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung zu akzeptieren.
Die SEPA-Umstellung führt dazu, dass die Finanzämter mehr Vorlaufzeit brauchen, um Anträge zu bearbeiten, die zu einer Änderung einer anstehenden Lastschrift führen.
Wie erst jetzt bekannt geworden ist, sind bei der Vergabe der bundeseinheitlichen Steueridentifikationsnummern in mehr als 160.000 Fällen Fehler aufgetreten.