In der neuesten Schätzung prognostizieren die Steuerschätzer für das laufende Jahr erneut höhere Steuereinnahmen, sehen die kommenden Jahre aber etwas zurückhaltender.
Wenn ein Unternehmer vergessen hat, in seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe abzuziehen, kann der Steuerbescheid auch nachträglich noch geändert werden.
Wie bei früheren Naturkatastrophen hat das Bundesfinanzministerium wieder Erleichterungen und Vereinfachungen für Hilfsmaßnahmen und Spenden zugunsten der Taifunopfer auf den Philippinen angeordnet.
Beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, ob das Bundesland die gekauften Datensammlungen im Strafverfahren überhaupt verwerten darf.
Im kommenden Jahr sollen Privatleute erstmals die von der Finanzverwaltung über sie gespeicherten Daten als vorausgefüllte Steuererklärung abrufen können.