Der Auskunftsanspruch im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung umfasst nicht die bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeicherten Daten.
Verfahrensverzögerungen durch die Corona-Pandemie fallen nicht in den staatlichen Einflussbereich und begründen deshalb keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 plant das Bundesfinanzministerium eine Absenkung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen auf 1,8 % pro Jahr.
Ein Finanzgericht hat die Aussetzung der Vollziehung von Säumniszuschlägen gewährt, weil es verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge hat.