Auf die massive Kritik an der Gelangensbestätigung hat die Finanzverwaltung mit deutlichen Erleichterungen reagiert, die der Bundesrat jetzt abgesegnet hat.
Wenn der Verkäufer unverschuldet und trotz redlichen Bemühens die USt-IdNr. des Käufers nicht mitteilen kann, darf die Finanzverwaltung nicht grundsätzlich die Steuerbefreiung verweigern.
Hält sich beim Sponsoring die Nennung des Sponsors im Rahmen, besteht kein Grund, von einer umsatzsteuerpflichtigen Werbeleistung für den Sponsor auszugehen.